Sponsoring

Anders als bei einer Spende, die freiwillig und ohne Gegenleistung gegeben wird, bedeutet Sponsoring ein vertraglich vereinbartes Geschäft, das auf dem Prinzip der Leistung und Gegenleistung beruht: Für seine Geld-, Sach- und Dienstleistungen und/oder sein Know-how wird der Sponsor meist in besonderer Weise z. B. in den Kommunikationsmedien, etwa auf Plakaten, in Anzeigen, auf der Website und auf Veranstaltungen der geförderten Organisation als Förderer öffentlichkeitswirksam genannt. Ziel ist es, auf diese Weise die Bekanntheit des Unternehmens sowie den positiven Imagetransfer aktiv zu befördern.

Das Modell des Sponsorings nach dem Prinzip der Leistung und Gegenleistung

Sponsoring kann in den verschiedensten Bereichen eingesetzt werden. Typisch sind Sport, Kultur, Soziales und Umwelt.

Steuerliche Behandlung

Der Sonderausgabenabzug, den der Fiskus für altruistische Spenden gewährt, kann beim eigennützigen Sponsoring nicht genutzt werden. Der Sponsor kann seine Aufwendungen aber i. d. R. – und dann in voller Höhe – als Betriebsausgaben geltend machen.

Regelmäßig wird auch der umsatzsteuerliche Vorsteuerabzug möglich sein.

Der Übergang zu einem sogenannten "gemeinnützigen" Sponsoring, das beim Gesponsorten zu steuerfreien Einnahmen und beim Sponsor zu Betriebsausgaben führt, ist fließend. Insoweit sind besondere Bedingungen zu beachten.

 

Stiftungskonzepte bietet ...

... Unterstützung bei der Gestaltung und Abwicklung des Sponsorings, insbesondere beim Entwurf von Sponsoringverträgen.

 

Veröffentlichungen zum Thema

Christoph Mecking:
Mit und ohne Gegenleistung. Rechtliche und steuerliche Grundlagen des Sponsorings, in: Jahbruch Sponsoring 2011, S. 61-65
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Hans-Dieter Weger:
Stiften oder sponsern? Gemeinsamkeiten und ausgewählte Unterschiede
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Sabine Ehlers u. a.: Sponsoring – Steuerrecht aktuell
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